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Kein Kahlschlag für Christbaum-Plantagen

BN fordert Verbot für Christbaum-Plantagen im Wald.

Nach aktueller Recherche des BUND Naturschutz in Bayern (BN) werden in Bayerns Wäldern Kahlschläge durchgeführt, um Christbaum-Plantagen anzulegen. „Wir kritisieren, dass sich eine intensive Plantagenwirtschaft mit Kahlschlag, Einsatz von Pestiziden und Kunstdüngern in Bayerns Wälder frisst, weil das in Bayern schlicht nicht verboten ist“, so Martin Geilhufe, Landesbeauftragter des BN. „Wir fordern deshalb eine Waldgesetzänderung, die die Anlage von Christbaum-Plantagen im Wald verbietet.“ „Die heute vorgestellten Beispiele sind Stichproben und deshalb fordern wir, dass die Behörden ermitteln sollen, wie viele Wälder in den Landkreisen Bayerns in den letzten Jahren in Plantagen umgewandelt wurden.“, so Dr. Ralf Straußberger, Waldreferent des BN.

Kahlschläge für Christbaum-Plantage verbreitete Praxis in Bayern.

Mittels Luftbildzeitreihen kann der BN in drei Landkreisen in Unterfranken, in Oberbayern und in der Oberpfalz dokumentieren, dass die Anlage von Christbaum-Plantagen im Wald in Bayern offenbar verbreitete Praxis war und ist. Im Landkreis Main-Spessart hat der BN 11 Waldbereiche im Sinntal gefunden, die nach dem Jahr 2000 kahlgeschlagen und in Christbaum-Plantagen umgewandelt wurden. Hier ist eine Waldfläche von 27 Hektar betroffen. Im Landkreis Dachau sind dies drei Waldgebiete mit etwa 30 Hektar. Aus dem Landkreis Regensburg sind zwei Fälle aktenkundig, die auch etwa 30 Hektar umfassen. Ein Fall mit Kahlschlag landete schließlich 2016 wegen des anschließenden unerlaubten Zaunbaus vor dem Verwaltungsgericht. Ein anderer Vorgang, bei dem ca. 30 Hektar eines 100 Hektar großen Waldgebietes überwiegend als Christbaum-Plantage bewirtschaftet wurden, konnte von den Behörden wegen bestehender Lücken im Waldgesetz nicht verhindert bzw. geahndet werden.
Intensive Plantagenwirtschaft hat im Wald nichts zu suchen.

In konventionellen Christbaum-Plantagen im Wald finden regelmäßig Maßnahmen statt, die im Wald verboten sind bzw. die das
Waldökosystem schädigen: Einsatz von Pestiziden, Wuchshemmern und Mineraldüngern, wiederholte Kahlschläge, flächige Bodenbearbeitung, flächige Befahrung, Stockrodung, Reinbestände aus fremdländischen Baumarten und dauerhafte Einzäunung. „Dies sind alles Maßnahmen, die im Wald nichts verloren haben
. Wald muss Wald bleiben und darf keine Plantage werden“, so Ralf Straußberger, BN-Waldreferent. „Zum Schutz der Wälder brauchen wir deshalb eine Waldgesetzänderung! Wir wenden uns dabei nicht gegen Christbaumerzeuger generell, sondern werben sogar mit einer eigenen Anbieterliste für Öko-Christbäume. Für Christbaum-Plantagen dürfen aber keine Wälder geopfert werden.“


Lücke im Bayerischen Waldgesetz schließen

In Bayerns Waldgesetz ist nur die Anlage von Christbaum-Kulturen außerhalb des Waldes genehmigungspflichtig (BayWaldG, Art. 16), doch nicht im Wald selbst. Die im Wald angelegten Christbaum-Plantagen gelten als Wald nach dem Waldgesetz. Für sie gelten dieselben Vorschriften des Waldgesetzes wie für „normale“ Wälder. Diese Vorschriften sind in Bayern jedoch sehr lasch abgefasst bzw. formuliert. So gibt es kein striktes Kahlschlagverbot wie in anderen Bundesländern, kein flächiges Befahrungsverbot, kein Verbot von Mineraldüngern und Pestiziden und keine ausreichende Vorgabe für einen Mindestanteil heimischer Baumarten. Behörden tun sich wegen der unzureichenden gesetzlichen Regelungen schwer, gegen die Anlage von Christbaum-Plantagen im Wald vorzugehen. Dies belegen auch die zwei o.g. Fälle im Landkreis Regensburg. Deshalb fordert der BN nun ein Verbot von Christbaum-Plantagen im Wald!